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Der persönliche Anwalt ist Vertrauenssache. Schließlich geht es, wenn man auf einen Anwalt angewiesen ist, meist um viel Geld.
Aber auch wenn man einen guten Rat braucht, geht man nicht zu jedem. Sie müssen sich sicher sein, dass er ein guter und verlässlicher
Begleiter ist. Daher sollte man seinen Anwalt kennen, bevor man ihn engagiert. Und damit Sie wissen, mit wem Sie es hier zu tun
haben, finden Sie an dieser Stelle einige Informationen über mich. Publikationen
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Schönhöft " Rückzahlungsverpflichtungen in Fortbildungsvereinbarungen" NZA-RR
2009, S. 625.
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Schönhöft/Brahmstaedt "Die
Ermittlung der Schwerbehindertenquote im Gemeinschaftsbetrieb", BB 2009,
S. 1585.
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Schönhöft "Unternehmensübergreifender Gesamtbetriebsrat bei
Gemeinschaftsbetrieben", BB 2009, S. 1237
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Schönhöft/Lermen "Der Gemeinschaftsbetrieb im Vergleich zur
Arbeitnehmerüberlassung - eine Alternative zur Personalkostensenkung", BB 2008,
S. 2515.
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Schönhöft, "Die Bruttozahlungsklage von Organmitgliedern im
Urkundenprozess", GmbHR 2008, S.95.
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Busch/Schönhöft, "Anwendbarkeit des TzBfG auf den
Geschäftsführeranstellungsvertrag?" DB 2007, S. 2650.
- Schönhöft "Die Strafbarkeit der Marktmanipulation gemäß § 20a WpHG", 2006.
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Seidel/Schönhöft "Die Aussetzung des Urkundenverfahrens im Falle der Vergütungsklage durch Organmitglieder" GmbHR 2005, S. 1113.
- Schönhöft "Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr gem. § 6 I 2 BRAGO beim Aktivprozess der Gesellschafter einer BGB-Gesellschaft" NJOZ 2004, S. 1153.
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