Dr. ANDREAS M. SCHÖNHÖFT
FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT
ARBEITSRECHT UND WIRTSCHAFTSMEDIATION
ARBEITSRECHT UND WIRTSCHAFTSMEDIATION
Arbeitsrecht
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch bei der Führung von Prozessen in allen Instanzen. Durch meine langjährige Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich verfüge ich über große praktische Erfahrungen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern. Nicht zuletzt durch meine Tätigkeit im HR Bereich eines internationalen Konzerns konnte ich umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften sammeln. Ich verfüge im kollektiven Arbeitsrecht über umfangreiche Verhandlungserfahrung. Ferner berate ich bei Problemstellungen in den angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Sozialversicherungs-, und Dienstvertragsrecht. Dabei liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von (leitenden) Angestellten und Geschäftsführern bei Vertragsbeendigungen. Schließlich engagiere ich mich in der arbeitsrechtlichen Lehre durch Publikationen, als Lehrbeauftragter und als Referent zu arbeitsrechtlichen Fachthemen. Näheres zu mir auch in einem Interview in der Zeitschrift Arbeit und Recht aus dem Jahr 2016.
Wirtschaftsmediation
Für meinen Mandanten biete ich als ausgebildeter Wirtschaftsmediator auch die Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Streitbeilegung an. Insbesondere in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bietet sich die Mediation als eine weitere Form der Streitbeilegung an. Für viele Streitigkeiten gibt es effektivere und weniger kostspielige Lösungsmethoden als die Anrufung staatlicher Gerichte. Durch ein Mediationsverfahren können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen großen Teil der hohen direkten und indirekten Kosten eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten einsparen. Darüber hinaus zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch Schnelligkeit und Effizienz aus. Regelmäßig gibt es keinen schnelleren Weg einen Streit zu lösen. Die Verfahren sind vertraulich und ermöglichen Geschäfts- und Arbeitsbeziehungen auch nach Beendigung des Mediationsverfahrens durch die konstruktive Verhandlungsatmosphäre weiter zu erhalten.