Dr. ANDREAS M. SCHÖNHÖFT

FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

ARBEITSRECHT UND WIRTSCHAFTSMEDIATION

ARBEITSRECHT UND WIRTSCHAFTSMEDIATION

Arbeitsrecht

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht biete ich arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung in allen Fragen des individual- und kollektiven Arbeitsrechts sowohl außergerichtlich als auch bei der Führung von Prozessen in allen Instanzen. Durch meine langjährige Tätigkeit im arbeitsrechtlichen Bereich verfüge ich über große praktische Erfahrungen bei der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihren Vertragspartnern. Nicht zuletzt durch meine Tätigkeit im HR Bereich eines internationalen Konzerns konnte ich umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Betriebsräten und Gewerkschaften sammeln. Ich verfüge im kollektiven Arbeitsrecht über umfangreiche Verhandlungserfahrung. Ferner berate ich bei Problemstellungen in den angrenzenden Rechtsgebieten, wie dem Sozialversicherungs-, und Dienstvertragsrecht. Dabei liegt ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit in der arbeitsrechtlichen Beratung und Vertretung von (leitenden) Angestellten und Geschäftsführern bei Vertragsbeendigungen. Schließlich engagiere ich mich in der arbeitsrechtlichen Lehre durch Publikationen, als Lehrbeauftragter und als Referent zu arbeitsrechtlichen Fachthemen. Näheres zu mir auch in einem Interview in der Zeitschrift Arbeit und Recht aus dem Jahr 2016.

Wirtschaftsmediation

Für meinen Mandanten biete ich als ausgebildeter Wirtschaftsmediator auch die Durchführung eines Mediationsverfahrens zur Streitbeilegung an. Insbesondere in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten bietet sich die Mediation als eine weitere Form der Streitbeilegung an. Für viele Streitigkeiten gibt es effektivere und weniger kostspielige Lösungsmethoden als die Anrufung staatlicher Gerichte. Durch ein Mediationsverfahren können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen großen Teil der hohen direkten und indirekten Kosten eines Rechtsstreits vor staatlichen Gerichten einsparen. Darüber hinaus zeichnet sich ein Mediationsverfahren durch Schnelligkeit und Effizienz aus. Regelmäßig gibt es keinen schnelleren Weg einen Streit zu lösen. Die Verfahren sind vertraulich und ermöglichen Geschäfts- und Arbeitsbeziehungen auch nach Beendigung des Mediationsverfahrens durch die konstruktive Verhandlungsatmosphäre weiter zu erhalten.

Bei einer Mediation ziehen Streitparteien zu ihren Verhandlungen einen speziell geschulten, neutralen Vermittler hinzu, der das Verfahren leitet und strukturiert. Im Mediationsverfahren wird durch den Mediator weder in Sach- oder Rechtsfragen beraten noch in der Sache selbst entschieden. Der Mediator hilft Ihnen lediglich bei der strukturierten Verhandlung und bei der Findung ihrer eigenen Lösung. Im Mediationsverfahren entscheiden allein die Parteien, ob sie das Verfahren weiterführen möchten bzw. zu einer gemeinsamen Lösung finden. Der mit besonderen Verhandlungstechniken geschulte Mediator hat keine Entscheidungsbefugnis, sondern unterstützt beide Parteien lediglich bei den Verhandlungen. Am Ende entscheiden immer die Parteien selbst. Sie behalten das Heft in der Hand.
Wirtschaftsmediation hat in der Regel den Vorteil, dass es wesentlich schneller und kostengünstiger zu einem für alle tragbaren Ergebnissen führt. Durch die Parteien müssen keine Gerichte bemüht werden, so dass der gesamte Konflikt in einem vertraulichen Rahmen gelöst werden kann. Eine Wirtschaftsmediation bietet Raum für alle Arten einer Lösung. Dies bedeutet insbesondere, dass auch Lösungen gefunden werden können, die bei Gericht nicht oder üblicherweise nicht gefunden werden können. Als Ergebnis einer Mediation steht ein von beiden Parteien tragbarer Vergleich. Dieser Vergleich wird in einer schriftlichen Vereinbarung am Ende des Verfahrens festgehalten, und von beiden Seiten unterschrieben. Die Vereinbarung ist rechtsverbindlich und kann auf Wunsch auch – wie ein Urteil – für vollstreckbar erklärt werden. Wirtschaftsmediation hat eine Erfolgsquote von mehr als 85 %.